Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wurden zurückgewiesen. Das Urteil vom vergangenen Februar ist damit rechtskräftig.

Der Verwaltungsgerichtshof hat damit einer Klage von RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse vorgeworfen.

Jetzt drohen dem Land nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen.

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