„Um die gestiegenen Energiepreisen bewältigen zu können haben gemeinnützige Sportvereine in Hessen seit März 2023 die Möglichkeit, eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten vom Land Hessen zu erhalten. Davon haben schon über 180 hessische Vereine profitiert, die trotz Preisbremse des Bundes deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden müssen. Zu ihnen zählen auch heimische Vereine. Der Tennisclub Olympia Lorsch erhielt 5.000 Euro, die SV DJK Eintracht Bürstadt konnte sich über 4.750 Euro freuen, der Tennisclub Blau-Weiß Heppenheim bekam 4.200 Euro und der Ski-Club Viernheim 2.440 Euro. Die Landesregierung ist weiterhin ein zuverlässiger Partner des ehrenamtlichen Sports“, informiert der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU).

Hintergrund:

Die bedarfsgerechte Billigkeitsleistung greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Höchstbetrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden. Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023.

Voraussetzung für den Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen (lsb h). Antragsberechtigt sind darüber hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Die allgemeinen inflationsbedingten Preissteigerungen (z.B. bei Lebensmitteln, Ausrüstungsgegenständen, etc.) können im Rahmen der Energiehilfen nicht zum Ansatz gebracht werden. Der Antrag auf Energiehilfen kann ausschließlich digital über das Online-Formular unter https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe gestellt werden. Weitere Informationen unter https://innen.hessen.de/sport/energiehilfe

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